gemuetliche terrassen party

So kommen Sie sicher durch die Grillsaison

Sommerzeit ist Grillzeit. Für viele, die kein Eigenheim mit Garten besitzen, stellt sich oft die Frage: Darf ich auf meinem Balkon grillen? Damit das Grillvergnügen nicht zum ungewollten Nachbarschaftsstreit wird, sind einige Regeln zu beachten. Besonders die eigene Sicherheit sollte gewährleistet sein. Eine gute, sichere Grundausrüstung ist das Um und Auf für einen unbeschwerten Grillnachmittag auf Balkonien.

Unfallfreie Grillerei

Beim Kauf eines Grillers sollte das Hauptaugenmerk auf eine solide, sichere Bauweise gelegt werden. Geräte welche der DIN entsprechen und ein GS-Prüfzeichen tragen, können die nötige Sicherheit gewährleisten. Beim Aufstellen sollte man darauf achten, dass der Untergrund stabil ist. Leicht brennbare Materialien in der Nähe sollten umgehend entfernt werden. Für den Fall, dass die Flammen doch Überhand nehmen, sollte man am besten einen Feuerlöscher bereitstellen. Auch eine Löschdecke kann im Ernstfall helfen. Am Balkon gilt es auch den Boden vor Fettspritzern zu schützen, denn auf dem WPC-, oder Aluminiumboden können hässliche Flecken zurückbleiben. Die Grillasche sollte man erst dann im Restmüll entsorgen, wenn die Feuerstelle zur Gänze erkaltet ist.

Grillen am Balkon – was sagt der Nachbar dazu?

Wer weder Haus noch Garten besitzt und in einer Wohnanlage wohnt, stellt sich oft die Frage, ob das Grillen am Balkon überhaupt erlaubt ist. Grundsätzlich gilt: Wenn sich keine übermäßige Beeinträchtigung ergibt, haben Herr und Frau Nachbar das Grillen zu akzeptieren. Wird einmal die Woche im Familienkreis gegrillt, so fällt dies unter die Ortsüblichkeit und stellt bestimmt kein Problem für die Nachbarschaft dar. Ortsunüblich ist es jedoch 7 Tage die Woche zu grillen und bis spät in die Nacht mit seinen Freunden zu feiern. Hat man aber einen guten Draht zur Nachbarschaft, kann man die eine oder andere Grillparty bestimmt im Vorfeld abklären.  Hausverwaltungen von Mehrparteienhäusern steht es frei, eigene Regeln bezüglich Grillen aufzustellen. Es kann ganz untersagt werden, oder zu gewissen Bedingungen gestattet sein. Im Zweifel kann man immer beim Vermieter nachfragen. Hält man also die offiziellen Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Früh ein und macht keinen übermäßigen Lärm, wird auch der Nachbar nichts dagegen haben. Ganz gut kommt es an, wenn man die liebe Nachbarschaft zur einen oder anderen Grillerei einlädt.

Holzkohle- oder Gas-Grill?

Bei dieser Frage scheiden sich die Geister. Verfechter des Holzkohlegrills meinen, man könne auf das typische Aroma unmöglich verzichten und behaupten sogar, mit einem Gasgrill sei es nur der halbe Spaß.

Die Vorteile eines Holzkohle-Grills liegen bestimmt in der einfachen Bedienbarkeit und der Tatsache, dass man außer Fleisch, Holz und Griller keine weiteren Utensilien benötigt. Ein großer Nachteil ist jedoch die entstehende Asche. Tropft Bratensaft in die Glut, entstehen Dämpfe die aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bestehen und krebserregend sind. Das Anzünden und warten, bis die Hitze genau richtig ist, nimmt viel Zeit in Anspruch. Auch das entsorgen von Asche empfinden viele Grillfans als lästig.

Bei einem Gasgrill braucht man so gut wie keine Vorlaufzeit. Der Griller ist innerhalb von 10 Minuten einsatzbereit und die Temperatur kann genau geregelt werden. Durch den Deckel ist ein schonendes Garen von unterschiedlichen Speisen möglich. Das Fleisch bleibt schön saftig und muss nicht so oft gewendet werden. Der Griller selber lässt sich einfacher reinigen als ein Holzkohlegrill. Der Brennstoff Gas ist günstiger als Holz und es muss auch keine Asche entsorgt werden. Ein Pluspunkt für die Nachbarn: die Rauchentwicklung ist beim Gasgrill wesentlich geringer. Eingefleischten Grillfans fehlt hier der typische Rauchgeschmack. Befinden sich unter dem Grillrost Lavasteine, kann es bei tropfendem Fett ebenso zu Stichflammen kommen.

Egal für welche Variante Sie sich entscheiden: Grillen sollte immer ein Gaumengenuss sein. Somit einen guten Start in die Grillsaison!