Aluzaun - Zäune aus Aluminium von Leeb Balkone GmbH

Nachbarschaftsrecht: Zaun an der Grundstücksgrenze

Das Aufstellen, Aussehen und die Pflege der Grundstücksumzäunung können oft Auslöser für Streitigkeiten zwischen Anwohnern werden. In solchen Fällen soll das österreichische Nachbarschaftsrecht Aushilfe schaffen. Doch auch dieses kann nicht alle offenen Fragen klären. Wir geben Antworten rund um die häufigsten Unklarheiten über Zäune, Grundstücksgrenzen und deren Zuständigkeiten.

Wie hoch darf der Zaun sein?

Die Vorschriften bezüglich der Höhe einer Mauer um die Grundstücksgrenze herum sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings liegt in den meisten Fällen die Obergrenze bei 1,50 Meter über dem Boden. Am besten ist es hier, in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes nachzusehen. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um Stütz- und freistehende Mauern.

Geht es um die Frage, wie hoch eine Umzäunung mittels einer Hecke sein darf, ist die Antwort nicht so eindeutig. Auch hier finden sich die Richtlinien im Baugesetz, eine feste Höhe gibt es aber nicht. So besagt beispielsweise §11 (1) des Steiermärkischen Baugesetzes folgendes: „Einfriedungen und lebende Zäune sind so auszuführen bzw. zu erhalten, dass weder das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt noch eine Gefährdung von Personen und Sachen herbeigeführt wird.[…]“ In Graz gilt beispielsweise, dass der natürliche Sichtschutz mit einem Abstand von einem halben Meter nur 2,5 Meter hoch sein darf. Je weiter allerdings die Hecke von der Grundstücksgrenze entfernt ist, desto höher darf sie werden.

Um aber nicht gleich wegen einer zu hohen Grundstücksumzäunung einen Nachbarschaftsstreit in die Wege zu leiten, empfiehlt es sich im Vorhinein einmal die jeweiligen Gesetze anzusehen bzw. einen Anwalt zu konsultieren.

Welche Zaunseite gehört mir?

Diese Frage ist vergleichsweise einfach zu beantworten, da sie vom Nachbarschaftsrecht eindeutig geklärt wird. In diesem steht, dass der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks verpflichtet ist, „auf der (von der Straße her gesehen) rechten Seite seines Haupteinganges einen Zaun als Abgrenzung gegenüber den Nachbarn zu errichten.“ Somit gehört auch immer die rechte Zaunseite zum eigenen Haus und muss dort errichtet werden. Wenn allerdings beide Nachbarseiten damit einverstanden sind, die Einzäunung zu unterlassen, muss das Gesetz nicht befolgt werden.

Wer muss den Zaun bezahlen?

Da die jeweilige rechte Seite des Grundstücks vom Eigentümer eingezäunt werden muss, muss diese auch von diesem bezahlt werden. Auch bei der Gestaltung des Zauns sind hier dem Anwohner keine Grenzen gesetzt – die Gestaltung unterliegt seinen Händen. Aber auch hier muss man wieder verschiedene Gesetzesgebungen wie die Straßenverkehrsordnung beachten.

Wer muss den Zaun reparieren?

Grundsätzlich ist der Anwohner nicht dazu verpflichtet, seinen Zaun in Schuss zu halten. Wenn aber das Grundstück des Nachbars durch entstandene Mängel beschadet werden könnte, ist der Eigentümer dazu verpflichtet, diese zu beheben.

Wie man merkt, ist die Rechtslage oft immer noch nicht ganz eindeutig und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Um die Harmonie in der Nachbarschaft zu erhalten, ist es aber immer von Vorteil, einfach mit den Nachbarn zu sprechen. Gibt es dann noch Differenzen, ist die sicherste Methode, bei einem Anwalt um Auskunft anzufragen.