Absturzsicherung bei Balkongeländern

Ein schickes Balkongeländer verschönert Ihr Eigenheim und wertet es optisch auf. Es darf aber nicht vergessen werden, dass ein Balkongeländer in erster Linie zur Absturzsicherung dient und daher wichtigen Anforderungen entsprechen muss. Im Folgenden die wichtigsten Normen und Vorschriften rund um Absturzsicherung.

Die wichtigsten Richtlinien zur Absturzsicherung

Österreich

Die Sicherung von allen zugänglichen Stellen eines Gebäudes mit einer Fallhöhe von 60 cm oder höher, insbesondere bei einer Fallhöhe von 1,00 m oder mehr, erfordert eine Absturzsicherung. Die Höhe der Absturzsicherung sollte mindestens 1,00 m betragen, wobei bei Absturzhöhen von mehr als 12 m eine Höhe von mindestens 1,10 m erforderlich ist. Die Höhe der Absturzsicherung wird von der Standfläche gemessen.

Öffnungen in der Absturzsicherung dürfen in zumindest einer Richtung nicht größer als 12 cm sein. Horizontal oder schräg angeordnete Elemente dürfen sich im Bereich von 15 cm bis 60 cm über der fertigen Stufenvorderkante oder Standfläche nicht befinden, es sei denn, ein Hochklettern wird erschwert. Beispiele für erlaubte Elemente sind horizontale oder schräge Elemente, die nicht mehr als 3 cm vorspringen, Öffnungen, die in der Vertikalen nicht größer als 2 cm sind, Seilnetze mit einem Maschenumfang von höchstens 16 cm, Lochbleche mit einem Lochdurchmesser von höchstens 4 cm oder eine nach innen um mindestens 15 cm überstehende Geländeroberkante.

Bei Geländern über einer Standfläche muss der untere Abschluss so gestaltet sein, dass zwischen der Geländer-Unterkante und der Standfläche ein Würfel mit einer Kantenlänge von höchstens 12 cm durchgeschoben werden kann. (Vgl. OIB)

Deutschland

Je nach potenzieller Absturzhöhe muss das Balkongeländer eine bestimmte Mindesthöhe aufweisen. In den meisten Bundesländern gilt, dass im privaten Bereich das Balkongeländer bei einer Absturzhöhe von 1m bis zu einer Absturzhöhe von 12m mindestens 90cm hoch sein muss. Wenn die potenzielle Absturzhöhe jedoch mehr als 12m beträgt, muss das Balkongeländer im privaten Bereich mindestens 110cm hoch sein (mit Ausnahme von Baden-Württemberg). Es gelten z.T. unterschiedlichen Vorschriften je nach Bundesland.

Italien

Allgemein: Das Schutzgelände muss eine Mindesthöhe von 100 cm haben und ist so zu errichten, dass eine Kugel mit 10 cm Durchmesser nicht durchdringen kann.

Beim Thema Absturzsicherung geht es nicht zuletzt um die Sicherheit von Kindern!

Vorsicht bei erkletterbaren Geländern

Überprüfen Sie unbedingt, dass das Balkongeländer nicht erkletterbar ist. Es gibt beliebte Balkongeländer am Markt, die aus wenigen horizontalen Seilen bestehen. Diese sind aber nicht zulässig und gefährlich! Diesbezüglich finden sich in der österreichischen Bauordnung ebenfalls Richtlinien, die eingehalten werden müssen:

Im Bereich von 15 cm bis 60 cm über fertiger Stufenvorderkante oder Standfläche dürfen keine horizontalen oder schrägen Elemente der Absturzsicherung angeordnet sein, es sei denn, ein Hochklettern wird erschwert, wie zum Beispiel durch:

  • Horizontale oder schräge Elemente, die nicht um mehr als 3 cm vorspringen
  • Öffnungen, die in der Vertikalen nicht größer als 2 cm sind,
  • Seilnetze mit einem Maschenumfang von höchstens 16 cm,
  • Lochbleche mit einem Lochdurchmesser von höchstens 4 cm
  • Eine nach innen um mindestens 15 cm überstehende Geländeroberkante (Vgl. OIB)

Gute Planung, zertifizierte Qualität und professionelle Montage sind das A und O!

Anbaubalkone

Bei Anbaubalkonen gilt es sicherzustellen, dass die Steher ordentlich in den Fundamentplatten verankert sind. Vernachlässigungen haben fatale Folgen, die leider nach wie vor präsent sind.

Die Tragfähigkeit sowie Statik des Gebäudes spielen ebenfalls eine wichtige Rolle um abzuschätzen, welche Art des Anbaubalkons in Frage kommt. Hier finden sich verschiedene Varianten wie zum Beispiel ein freitragender Anbaubalkon oder ein von der Statik des Gebäudes unabhängiger Vorstellbalkon. Achten Sie darauf, dass die Montage des Balkons sowie des Geländers professionell und fachgerecht erfolgen.

Sicherheit durch zertifizierte Qualität

Leeb Balkone ist nach der Qualitätsnorm ISO 9001 zertifiziert, diese zählt zu den erfolgreichsten Management-Standards und ist weltweit gültig. Die EU-konforme CE Zertifizierung gemäß EN 1090 erfüllen unsere Produkte selbstverständlich ebenfalls. Seit 2010 dürfen wir uns als Austria’s Leading Company in der Kategorie “Goldener Mittelbau” bezeichnen, wir führen das Österreichische Gütesiegel in Gold. Zuverlässige Absturzsicherung durch zertifizierte Qualität!

Risiko des Bauherrn bei fehlendem CE-Zeichen!

Seit 01. Juli 2014 benötigen alle Betriebe, die bauaufsichtliche Produkte herstellen und verkaufen eine EU-konforme Zertifizierung gemäß EN 1090. Unsere Leeb Handläufe und Geländer erfüllen diese Auflagen. Das Fehlen dieses CE-Zeichens kann jedoch auf ein nicht normgerecht gefertigtes / verkauftes / verbautes bauaufsichtliches Produkt hinweisen. Im Falle des Falles tragen Sie als Bauherr folgende Risiken: Kein vollständiger Versicherungsschutz, mögliche Verwaltungsstrafen sowie die Gefahr von Sach- und Personenschäden durch unsachgemäße Produkte und Montage!

Absturzsicherung und Pendelschlagtest

Zur Sicherung der Absturzsicherheit wird ein Gewicht mit 50kg aus einer bestimmten Höhe fallen gelassen und so der Aufprall eines Menschen am Geländer simuliert. Mehr erfahren im Video!

Allgemeine Hinweise von Leeb Balkone

  • Die maximalen Feldgrößen sind je nach Modell unterschiedlich und werden in den Referenzblättern angeführt. Der maximale Steher – Achsabstand beträgt zwischen 1100 und 1600mm.
  • Mindestdicke Betonplatte beträgt 120mm (Bei stirnseitigen Eisen) 100mm (bei aufgesetzten Eisen).
  • Vorhandene Eisen sollten auch eine Mindestdimension von 40x40mm haben. Je nach Abmessung gibt es Einschränkungen des maximalen Steher-Achsabstandes. Es muss außerdem auf den Zustand der Eisen, offensichtliche Mängel und die Stabilität geachtet werden.
  • Trotz höchster Vorsicht bei den Montagearbeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Anbohren und Befestigen diverser Teile Risse entstehen, bzw. es auch zum Bruch der Fliese oder Platte kommen kann. Leeb führt diese Arbeiten nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin aus.
  • Abdichtungsarbeiten müssen bauseits erfolgen.
  • Die Teile werden in Transportboxen geliefert, welche der Grund für die Längeneinschränkung sind. (Max. 3,4m) Der größte Vorteil ist, dass kürzere Teile leichter zu transportieren und montieren sind. Außerdem wird die Längenausdehnung der Blende und des Handlaufes durch mehr Stöße besser verteilt und Knackgeräusche werden dadurch verringert. Transportschäden werden weitgehend verhindert.
  • Die Befestigung von Anbaubalkonen und Dächern ist in der Dübel-Richtlinie beschrieben. Es ist genau festgelegt, wann Konsolen benötigt werden und mit welchem maximalen Abstand diese befestigt werden müssen.
  • Bei Standard-Blumenkästen zum Hängen/Schrauben gilt die Faustregel: max. Planzgefäß-Länge = Alu-Blumenkastenlänge – 300mm
  • Die meisten Bauvorhaben, wie Anbaubalkone oder Dächer müssen durch die Baubehörde genehmigt werden. Für diese Genehmigung muss ein Bauantrag vom Kunden eingereicht werden. Der Kunde muss dazu einen befugten Planer (Baumeister, Architekt) beauftragen. Oft sind weitere Nachweise, wie Standsicherheitsnachweis oder ähnliches erforderlich. Der Standsicherheitsnachweis muss von einem Statiker oder Tragwerksplaner erstellt werden. Leeb kann mit der Erstellung des Nachweises beauftragt werden. In vereinzelten Fällen wird auch eine objektbezogene Statik gefordert. Diese muss speziell für ein Projekt erstellt werden und nimmt üblicherweise einige Zeit in Anspruch. Wie der Standsicherheitsnachweis kann hier auch Leeb mit der Erstellung beauftragt werden.
  • Verbundsicherheitsglas (VSG) besteht aus zwei oder mehr Fachglasscheiben, die durch eine reißfeste und zähelastische Folie verbunden sind. Sicherheitsrelevante Merkmale eines VSG gegenüber einer einfachen Fachglasscheibe sind die Durchschlagshemmung und die deutlich geringere Gefahr der Verletzung an Splittern. Verglasungen mit absturzsichernder Funktion und Überkopfverglasungen müssen lt. OIB 4 aus geeignetem Verbund Sicherheitsglas bestehen.
  • Schneelasten werden miteinbezogen in der Dachplanung. Die Schneelast wird in Deutschland, Italien und der Schweiz anhand von definierten Schneelastzonen und der Seehöhe ermittelt. Je nach Zone wird in die Berechnung ein spezieller Faktor berücksichtigt. In Österreich wird die Schneelast seit 2022 lt. der Norm ÖNORM B1991-1-3:2022-05 nicht mehr nach Zonen berechnet, sondern es gibt einen ermittelten Wert für jeden 50x50m Bereich. Dieser wurde auf Grundlage von Wetteraufzeichnungen berechnet.